1. Anwendungsbereich
1.1 Der Dienstleister erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen je nach Dienstleistung zugeschnittenes Konzept, welches den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
1.2 Die Betreuung des Kunden im Rahmen der Ausübung der Dienstleistungen erfolgt durch den Dienstleister.
1.3 Der Dienstleister kann das Betreuungskonzept jederzeit während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Situation des Kunden zu entsprechen.
1.4 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
1.5 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. 2. Personal Training, Ernährungsberatung, Online-Coaching, Seminare, Vorträge, zertifizierte Fortbildungen
2. Dienstleistungen / Präsenzaktivitäten
2.1 Die Planung und Durchführung eines Dienstleistungsangebotes zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden durch Abschluss eines Vertrages vereinbart.
2.2 Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seines gesundheitlichen Zustandes, die vor Abschluss des Vertrages bestehen. Auch Veränderungen, die eine Veranstaltung tangieren, sind von dem Kunden umgehend dem Dienstleister mitzuteilen.
2.3 Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
2.4 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Vertrag aufgeführt.
2.5 Die Dauer der einzelnen Dienstleistungen ist aus der Auflistung auf der Homepage des Dienstleisters zu entnehmen. Kürzere oder längere Dienstleistungszeiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.6 Art, Umfang und Ort jeder vertraglichen Dienstleistung werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
2.7 Der Beginn des Personal Trainings und der Ernährungsberatung ist nur nach einem obligatorischen Check-up durch den Dienstleister möglich. Für Veranstaltungen gilt, dass ein Vertragsabschluss an die vorher abgestimmten Rahmenbedingungen und Konditionen gebunden ist. Änderungen können mit einem Aufpreis verbunden sein und sind nur nach beidseitiger Zustimmung möglich.
3. Sonstige Dienstleistungen
3.1 Der Dienstleister steht dem Kunden außerhalb der Dienstleistungszeiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 16.00 und 21.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon, Messenger, FaceTime, Skype und E- Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.
4. Haftung
4.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden (körperlich, seelisch und materiell), die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings erleidet.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
4.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.
5. Zahlungsbedingungen / Laufzeit
5.1 Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in der im jeweiligen Dienstleistungssegment angegebenen oder individuell vereinbarten Höhe. Das Honorar für die einzelnen Dienstleistungen ist unter der Kategorie Preise einzusehen oder wird im Einzelfall nach Absprache angepasst. Gem. §19 (1) UStG ist im Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten.
Der Rechnungsbetrag für die vereinbarte Dienstleistung ist im Voraus zu zahlen.
5.2 Der Kunde erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung.
5.3 Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf der Website unter den entsprechenden Dienstleistungen einzusehen. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.
5.4 Die Laufzeiten für die einzelnen Stundenpakete können je nach Art und Dauer der Dienstleistung auch individuell bestimmt werden.
6. Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Leistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.
6.5 Sofern die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 10 km Einfachentfernung werden 1,- € pro gefahrenen Kilometer für die Anfahrt und Rückreise berechnet.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.
7.2 Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.
7.3 Sollte die Durchführung eines Personaltrainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personaltraining gegebenenfalls indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
7.4 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
9. Kündigung vor Ablauf des Vertrages
9.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn gesundheitliche (Attestpflicht) oder tatsächliche Gründe (Nachweispflicht) vorliegen. Bei tatsächlichen Gründen handelt es sich um Lebensveränderungen, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich machen: Umzug (Anfahrt über 60 Minuten), Elternzeit, gleichrangige Gründe. Beim Eintreffen der tatsächlichen Gründen, wird zunächst geprüft, ob nicht ein Online-Coaching (z.B. nach einem Umzug) in Frage kommt. Sollte ein Ausweichen auf das Online-Coaching (kein Internetzugang) nicht möglich sein, wird dem Kunden der etwaige Differenzbetrag vom Dienstleister erstattet.
9.2 Ab Nutzung von mehr als 2 Personal-Training- oder Ernährungsberatungseinheiten sowie der Erhaltung von Training- und Ernährungsplänen von mehr als einer Woche des jeweiligen gebuchten Pakets hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Betreuungseinheiten oder Trainings- und Ernährungsplänen.
9.3 Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuchte Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.
9.4 Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt.
9.5 Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Dienstleistungen.
10. Datenschutz
10.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Hierzu wird auch auf die Datenschutzerklärung des Dienstleisters verwiesen.
10.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Hierzu wird auch auf die Datenschutzerklärung des Dienstleisters verwiesen (https://www.ok-fitness.de/datenschutzerklaerung/)
11. Geheimhaltung
11.1 Der Kunde verpflichtet sich über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Dies gilt auch für abweichende Preisvereinbarungen.
11.2 Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
12. Sonstige Vereinbarungen
12.1 Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).
12.2 Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht. Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).
12.3 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
12.4 Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich den Inhalt seiner / ihrer Trainings- und / oder Ernährungspläne nicht weiterzugeben, diese zu veröffentlichen oder anderweitig zu verbreiten. Dies gilt sowohl für die mündliche als auch die schriftliche Weitergabe, Veröffentlichung oder anderweitige Verbreitung. Sie sind geistiges Eigentum vom Dienstleister.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen, Ergänzungen und weitere Absprachen bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).
13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.
13.3 Als Gerichtsstand wird AG SYKE vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.